Das Leben meistern THERAPIEN UND REHA 00 36 00 37 Ärztliche Behandlung allein reicht nicht immer aus. Oft ist es sinnvoll, sie mit weiteren abgestimmten Maßnahmen zu flankieren. Wir ermöglichen Ihnen Therapien, spezielle Bewegungstrainings, Hilfs- mittel sowie Vorsorge- und Rehabilitationsleistun- gen, um Ihren Gesundheitszustand zu verbessern und Ihnen zu möglichst viel Selbstständigkeit zu verhelfen. Heilmittel Sie haben eine Physiotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprach- therapie oder Ergotherapie ärztlich verordnet bekommen? Wir übernehmen die Kosten. Verordnungen außerhalb des Regelfalls können begonnen werden, sobald Sie die Verordnung bei der AOK Nordost eingereicht haben: Kran- kengymnastik am Gerät, Krankengymnastik nach Bobath, Krankengymnastik im Bewegungsbad, Krankengymnastik/ Atemtherapie bei Mukoviszidose und vergleichbaren Atem- wegserkrankungen, Heilmittelkombination D1, alle Einzel- behandlungen für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie so- wie Ergotherapie. Ausnahme: Eine Zahnarztpraxis hat Ihnen Physiotherapie oder eine Stimm-, Sprech- und Sprachthe- rapie infolge von Erkrankungen im Gesichts-, Kiefer- oder Mundbereich verordnet. Haben Sie eine Verordnung außer- halb des Regelfalles für die genannten Heilmittel erhalten, faxen Sie diese kostenfrei an: 0800 265080-49379 Hilfsmittel Rollstühle, Sehhilfen, Hörhilfen und andere Hilfsmittel machen das Leben mit einer Beeinträchtigung leichter. Die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen übernehmen wir für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Mit der Gesetzesänderung ab 11.04.2017 erhalten Versicherte ab dem 18. Lebensjahr wieder einen Zuschuss für ihre Sehhilfe (für Brillengläser oder Kontaktlinsen) in Höhe der bundesweit geltenden Festbeträge. Der Anspruch gilt für kurz- und weitsichtige Patienten mit: • mehr als sechs Dioptrien oder • Hornhautverkrümmung mit mehr als vier Dioptrien. Unsere Verträge mit einer Vielzahl an Hilfsmittelleistungs- erbringern garantieren Ihnen eine schnelle und unbürokra- tische Versorgung mit qualitativ hochwertigen Hilfsmitteln. Notwendige Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen sowie die Einweisung in den Gebrauch organisieren und bezahlen wir ebenfalls für Sie. Voraussetzung ist, dass Ihr medizinisch notwendiges Hilfsmittel ärztlich verordnet ist. Häusliche Krankenpflege Selbstverständlich übernimmt die AOK Nordost auch die Kosten für häusliche Krankenpflege, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden wird, im Fall einer akuten schweren Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, oder zur Sicherung der ärztlichen Behandlung. Voraussetzung dafür ist, dass eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht im erfor- derlichen Umfang pflegen kann. Die häusliche Kranken- pflege muss ärztlich verordnet sein und von der AOK Nordost genehmigt werden. Mit dem AOK-Pflege- dienstnavigator finden Sie einen kompetenten Pflegedienst in Ihrer Nähe: www.aok-pflegedienstnavigator.de Zuzahlungen Bei verschiedenen Leistungen müssen Sie gesetzliche Zu- zahlungen übernehmen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von fast allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme z. B. Fahrkosten). Die Befreiung von der Zu- zahlung gilt für bestimmte Leistungen auch für Schwangere. Insgesamt zahlen Sie höchstens 2 Prozent Ihrer jährlichen (Familien-) Bruttoeinnahmen. Physiotherapie im Centrum für Gesundheit Das Team der Physiotherapie im CfG in Berlin steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie nach einem Unfall oder einer Operation eine besonders effiziente und umfassende Behandlung benö- tigen. Neben der klassischen Physiotherapie bieten wir dort auch Krankengymnastik am Gerät und ein compu- tergestütztes Training der Beckenbodenmuskulatur an. Weitere interessante Informationen und aktuelle Ange- bote für Sie und Ihre Familie: www.cfg-berlin.de